Der medizinische Dienst (MD) stellt durch ein Begutachtungsverfahren den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Hierfür können Sie sich oder ein bevollmächtigter Angehöriger einen Antrag auf einen Pflegegrad von Ihrer Krankenkasse zusenden lassen. Die Beauftragung für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst wird von der Krankenkasse übernommen.

Den Termin für die Begutachtung wird Ihnen dann per Post mitgeteilt. Am besten führen Sie vorher schon ein Pflegetagebuch in das sie eintragen können bei welchen Verrichtungen Sie Unterstützung benötigen. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt. Hilfreich ist es hierbei, dass ein Angehörige/r mit anwesend ist. Das Ergebnis wird Ihnen dann in ca. 4 – 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. Selbst-verständlich können Sie schon vor der Begutachtung Hilfe in Anspruch nehmen.